So viele verschiedene Modelle es von Smartphones gibt, so viele unterschiedliche Versicherungen gibt es natürlich auch. Je nach Bedürfnissen kann diese ganz individuell zusammengestellt werden. Aus diesem Grund ist es natürlich sehr wichtig, die passenden Anbieter herauszusuchen und miteinander zu vergleichen. Um Ihnen diese Arbeit zu ersparen, bieten wir Ihnen unterhalb gleich eine Vergleichstabelle mit den besten Handyversicherung Anbieter an. Überzeugen Sie sich selbst und schließen Sie noch heute eine Versicherung ab!
Die Handyversicherung im Vergleich – Stand: Oktober 2024
Um Ihnen einen optimalen Preisvergleich zu ermöglichen, haben wir eine Beispielrechnung mit einheitlichen Kriterien durchgeführt: Smartphone, Kaufpreis 500 €, inklusive Diebstahlschutz. Die hier vorgestellten Versicherungen bieten allerdings auch noch günstigere Tarife.
Mindestlaufzeit: | keine |
Selbstbehalt: | 0 € |
max. Gerätealter: | 3 Monate |
Schadensmeldung: | online |
Geltungsbereich: | weltweit |
Kündigungsfrist: | keine |
Displayschäden: | |
Bruchschäden: | |
Wasserschäden: | |
Diebstahl: | |
Kurzschluss/Brand: |
1. bis 5. Jahr: | Ersatzgerät |
Mindestlaufzeit: | keine |
Selbstbehalt: | 0 € |
max. Gerätealter: | keines |
Schadensmeldung: | online |
Geltungsbereich: | weltweit |
Kündigungsfrist: | keine |
Diebstahl: | |
Akkuschäden: | |
Wasserschäden: | |
Sturzschäden: | |
Fremdschäden: | |
Kurzschluss/Brand: |
entweder: | Reparatur |
entweder: | Ersatzgerät |
Mindestlaufzeit: | 1 Jahr |
Selbstbehalt: | ab 35 € |
max. Gerätealter: | keines |
Schadensmeldung: | online |
Geltungsbereich: | weltweit |
Kündigungsfrist: | 3 Tage |
Diebstahl: | |
Bruchschäden: | |
Feuchtigkeitsschäden: | |
Schäden durch Dritte: | |
Kurzschluss: | |
Bedienungsfehler: |
entweder: | Reparatur/Ersatzgerät |
oder: | Kosten für Reparatur |
Mindestlaufzeit: | 24 Monate |
Selbstbehalt: | 50 € bei Sachschäden |
max. Gerätealter: | 3 Monate |
Schadensmeldung: | online |
Geltungsbereich: | weltweit |
Kündigungsfrist: | keine |
Sturzschäden: | |
Flüssigkeitsschäden: | |
höhere Gewalt: | |
Bedienungsfehler: | |
Diebstahl: | |
Unfallschäden: |
entweder: | Reparatur |
oder: | Ersatzgerät |
Dabei wurden folgende Merkmale für die Berechnung berücksichtigt: Smartphone, Kaufpreis 500 €, mit Diebstahlschutz, Kauf- und Versicherungsdatum: 15. Oktober 2024
Eine Handyversicherung kann einem viel unnötigen Ärger sparen. Sie springt dort ein, wo die Garantie und die Gewährleistung nicht mehr greifen. Handyversicherungen gibt es in sehr unterschiedlichen Ausführungen, sodass jeweils darauf geachtet werden muss, was genau eigentlich mitversichert ist und welche Schadensfälle von ihr nicht übernommen werden. In der Regel kann der jeweilige Vertrag in einem gewissen Rahmen aber nach den persönlichen Bedürfnissen gestaltet werden, sodass auch die monatlichen Prämien sich in einem entsprechenden Niveau bewegen. Hier kann ein Handyversicherung-Vergleich zusätzliche Abhilfe schaffen.
Doch kann es vielleicht sinnvoll sein, gleich eine Hausratsversicherung abzuschließen? Warum benötigt man überhaupt eine zusätzliche Versicherung und welche Leistungen werden konkret von den jeweiligen Formen erbracht? Diese Fragen sind eminent wichtig, wenn es darum geht, die richtige Police zu finden.
Hausratversicherung statt Handyversicherung?
Viele Fragen sich, warum überhaupt zwei Versicherungen abgeschlossen werden sollten, um das Smartphone vor Verlust oder Defekt zu schützen. Schließlich gibt es eine Hausratsversicherung, in welcher die meisten technischen Geräte mit inbegriffen sind. Eine Hausratsversicherung schützt ein Smartphone oder Tablet zum Beispiel vor Diebstahl, Wasserschaden, Brand und auch Naturkatastrophen.
Zudem sind alle abgedeckt in denen durch einen direkten Einfluss innerhalb der Wohnung, Schäden am Gerät auftreten können. Dies ist zum Beispiel auch bei Renovierungen der Fall, wenn durch die Handwerker ein entsprechender Schaden verursacht wird. Doch die Grenzen der Hausratsversicherung zeigen sich in diesem Punkt recht schnell, denn wie der Name schon sagt, geht es bei um den Hausrat.
Sobald das Handy über die Türschwelle getragen wird, erlöscht der Versicherungsschutz, denn nun befindet es sich im öffentlichen Raum und hier können Unfälle, die zur Zerstörung des Gerätes führen, sehr viel schneller auftreten, als daheim. Daher übernimmt kein Hausratsversicherer die Kosten für den Ersatz, was auch bei allen anderen mobilen Endgeräten der Fall ist. Doch auch bei einem persönlichen Verschulden in der Wohnung oder dem Haus, greift der Versicherungsschutz nicht, denn fällt das Smartphone beispielsweise in die Toilette und von der ersten Etage auf den Boden, handelt es sich für gewöhnlich um ein selbstverursachtes Problem. Daher muss für solche Fälle eine zusätzliche Versicherung vorhanden sein, wenn der Schaden ersetzt werden soll.
Gewährleistung und Garantie greifen nicht ein!
Viele kommen nun auf die Idee und wollen das Gerät an den Verkäufer oder Hersteller senden, um die Garantie einzufordern. Doch leider greift diese nur in sehr eng begrenzten Fällen. Die Garantie betrifft lediglich alle Schäden, die nicht durch den Einfluss Dritter am Gerät zutage treten. Versagt also das Display, ohne dass das Gerät jemals auf den Boden gefallen ist, muss der Händler in der Regel Ersatz stellen. Dies gilt auch dann, wenn festverbaute Akkus versagen, oder aber andere technische Probleme auftreten, die werksseitig bedingt sind.
Bei Stürzen auf den Boden gilt dies insofern, wie das Gerät aus einer angemessenen Höhe auf den Untergrund aufprallt. Hier haben die Hersteller verschiedenen Vorgaben, denn die Modelle sind in der Regel auf Stürze geprüft. Sollte das Gerät also nachweislich aus einer Höhe gefallen sein, laut der nach den Angaben des Herstellers noch kein Schaden auftreten darf, so kann der Kunde einen entsprechenden Ersatz verlangen. Allerdings ist ab diesem Punkt dann auch Schluss, denn über dieses Maß hinaus gelten keine Garantieleistung und auch keine Gewährleistung. Alle übrigen Schäden müssen dann selbst gezahlt werden, denn sie entstehen durch den Gebrauch des Gerätes, welcher auch in Umgebungen stattfinden kann, in denen das Risiko für einen Schaden sehr hoch ist. Da weder der Hersteller noch der Händler diesen Einsatz voraussehen können, hat der Gesetzgeber eine klare und eindeutige Grenze geschaffen.
Wann sollte eine Handyversicherung abgeschlossen werden?
Doch wann ist es erforderlich eine Handyversicherung abschließen. In der Regel sollte diese für alle neuen Geräte bestehen, denn wer die aktuellen Anschaffungspreise vor Augen hat, weiß, dass ein solches Smartphone einen erheblichen Wert darstellt. Auch Geräte die jetzt schon ein Jahr alt sind können noch versichert werden, denn auch hier kann sich der Restwert auf einen beträchtlichen Betrag belaufen. Dies gilt im Übrigen auch noch für zweijährige Gerät und zum Teil können bei einer Handyversicherung auch noch Modelle mit einem Alter von fünf Jahren in Schutz genommen werden. Darunter lohnt sich dies in der Regel aber nicht.
Hier ist der Wertverfall so groß, dass kein Versicherer mehr die Kosten für den Ersatz übernehmen würden, denn häufig würde ein vergleichbares Modell mit ähnlichen Eigenschaften schon für einen Preis zu haben sein, der unterhalb eines vierteljährlichen Beitragssatzes liegen würde. Daher ist auch von Seiten des Versicherungsnehmers in einem solchen Fall von einer Versicherung abzuraten, denn hier würden die Kosten für den Schutz, den Restwert des Gerätes deutlich übersteigen. Im Übrigen kann eine Handyversicherung auch auf andere mobile Geräte wie Tablets erweitert werden, denn eine solche deckt im Grunde alle beweglichen Objekte ab, die nicht über eine feste Tastatur verfügen. Wer also einen Laptop absichern möchte, muss eine entsprechende Notebook-Versicherung wählen oder sollte gleich zu einer Technikversicherung greifen. Aber in einem Handyversicherung Vergleich findet man natürlich alle notwendigen Informationen zu diesem Thema und erhält auch noch einen klaren Überblick über die verschiedenen Anbieter.
Die Leistungen im Vergleich
Wer sich die Leistungen im Handyversicherung Vergleich anschaut, der erkennt schnell, wo die Vorteile einer Handyversicherung liegen. Daher sollte in jedem Fall eine solche Bestandteil des Haushaltes sein, wenn entsprechende Geräte regelmäßig genutzt werden. So wird bei einer solchen nicht nur der Schadensfall durch Brand oder Diebstahl, sowie durch Wasserschaden oder andere Umwelteinflüsse abgedeckt, sondern die Versicherung zahlt auch dann, wenn der Schaden selbst verursacht wurde. Dies gilt immer solange, wie dem Versicherungsnehmer kein absichtliches Handeln nachgewiesen werden kann.
Im Gegensatz dazu endet der Schutz bei Hausratsversicherung schon, wenn das Gerät die Türschwelle passiert oder aber ein Eigenverschulden vorliegt. Allerdings bietet diese wiederum den Vorteil, das im Rahmen ihrer Gültigkeit mehrere Geräte auf einmal in der gleichen Police abgedeckt sind, denn sie umfasst den gesamten Hausstand einer Person. Dennoch kann immer eindeutig dazu geraten werden, eine separate Handyversicherung abzuschließen, denn oftmals verästeln sich die Bedingungen und Konditionen bis ins Detail, sodass man lieber auf Nummer sicher gehen sollte.
Inhaltsverzeichnis
Kosten für eine günstige Handyversicherung
Die Kosten für eine Handyversicherung halten sich dabei im Rahmen, wobei viele Anbieter schon pauschal einen Festbetrag von 5 Euro pro Monat erheben. Bei anderen Offerten richten sich die Versicherungssumme und die monatliche Prämie nach dem Wert des Gerätes, wobei aber auch das Modell und die Bauweise eine Rolle spielen. In der Regel gehört eine Handyversicherung zu den günstigsten Versicherungen überhaupt, sodass man nicht davor zurückschrecken sollte, eine solche abzuschließen, denn der Eigenersatz eines Smartphones fällt dabei deutlich teurer aus. Am besten können Sie sich aber bei einem Handyversicherung Vergleich informieren.